Zwei Drittel der gerichtlichen Verfahren entfallen auf Plagiats- und Domaingrabbingfälle, also auf Auseinandersetzungen mit kriminellen Energien, die vorgeben, Jack Wolfskin Produkte zu verkaufen und dabei Endkunden mit falschen Versprechungen betrügen. Ein weiteres Drittel der gerichtlichen Verfahren entfällt auf Auseinandersetzungen mit Unternehmen. Die Hintergründe für diese Meinungsverschiedenheiten können vielfältig sein, und wir unterstellen in der Regel keine bösen Absichten. Für uns sind sie jedoch meistens wegen dem damit einhergehenden kommerziellen Interesse und/oder der Gefahr der Verwässerung des eigenen Markenkerns nicht tolerierbar. Egal ob nun andere Parteien durch ihr Handeln bewusst oder unbewusst der Marke Jack Wolfskin schaden, gehört es zum Selbstverständnis eines Markenrechteinhabers, seine Rechte zu verteidigen. Dies ist schon deshalb erforderlich, um die Identifikationsfunktion einer Marke auf Dauer zu gewährleisten. Aus diesem Grund können gerichtliche Auseinandersetzungen mit anderen Unternehmen oder kriminell tätigen Dritten auch zukünftig nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Das denken wir nicht, und das ist auch nicht der Fall. Ein Tierabdruck als solcher ist ein natürliches Symbol, von dem wegen zu geringer Schöpfungshöhe niemand behaupten kann, der Urheber zu sein. Deshalb kann in Bezug auf unsere Tatzenmarke auch nicht gesagt werden, dass das Symbol jemandem als Urheber gehöre und somit Urheberrechte geltend gemacht werden könnten.

Trotzdem kann man beliebige Formen, Symbole und Gebilde als Marke eintragen und schützen lassen, solange dies noch nicht durch jemand anderen getan wurde. Angefangen von drei Streifen, über einen angebissenen Apfel bis hin zu Sternen, schließt dies auch Tierabdrücke wie unsere Tatze mit ein. So gesehen, sind wir nicht der Meinung, dass uns eine Tatze universell gehöre, sondern nur, dass wir in den für uns eingetragenen Waren- und Dienstleistungsbereichen das exklusive Recht haben, Produkte mit dem Symbol auszustatten und zu vermarkten.

Unterschiede bei Logos werden nicht leicht auseinandergehalten, weil der Kunde in der Einkaufssituation das Logo nicht im Detail analysiert und er die jeweiligen Logos in der Regel nicht unmittelbar miteinander vergleichen kann. Hinzu kommt, dass eine mögliche Verwechslungsgefahr zwar ein wichtiger Grund dafür ist, ein bestehendes Markenrecht geltend zu machen – aber nicht der einzige. Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass Inhaber von Marken dazu angehalten sind, ihre Rechte zu verteidigen, wenn sie nicht wollen, dass diese durch Verwässerung beeinträchtigt oder durch Dritte für eigene Zwecke ausgenutzt werden. Würden wir bei einzelnen Kollisionen inaktiv bleiben, könnte es schwieriger werden, bei anderen Kollisionen, in denen das durch einen Dritten verwendete Zeichen sehr störend ist, die Rechte aus unseren Marken geltend zu machen. Auf Dauer könnte dies zu einer spürbaren Verwässerung einer Marke führen, was wir natürlich nicht akzeptieren können.

Während das Urheberrecht gewährleisten soll, dass eine individuelle geistige Schöpfung eines Urhebers nicht ohne seine Erlaubnis von anderen genutzt werden darf (egal ob zu kommerziellen Zwecken oder nicht), erfordert der Schutz eines Zeichens als Marke nicht einen Akt geistiger Schöpfung, sondern allein die Eintragung der Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen durch das zuständige Markenamt. Wie bei der Tatze von Jack Wolfskin können auch Markenrechte an Symbolen eingetragen werden, für die es mangels ausreichender Schöpfungshöhe (Originalität) keinen Urheberschutz geben kann. Eine Tatze wurde so gesehen von niemandem erfunden, kann aber trotzdem als Marke eingetragen und für bestimmte Produkt- und Dienstleistungsbereiche geschützt werden.

Die Verwendung eines identischen Tatzensymbols müssen wir kritisch sehen. Bei nur ähnlichen Tatzensymbolen sind grundsätzlich folgende Abstufungen zu unterscheiden:

  • Private Verwendung: Das bereitet regelmäßig keine Probleme.
  • Nichtkommerzielle Verwendung (z. B. bei wohltätigen Vereinen): In vielen Fällen haben wir nichts gegen eine solche Verwendung. Je nach Ausmaß und Verbreitung der Verwendung wäre uns jedoch eine vorherige Abstimmung recht, um Missverständnisse ausschließen zu können und zukünftige Konflikte zu vermeiden.
  • Kommerzielle Verwendung: Generell ist eine kommerzielle Verwendung als kritisch anzusehen. Inwiefern dies jedoch mit unserem Markenrecht im Konflikt steht oder nicht, wägen wir immer für jeden Einzelfall mit folgenden Fragen ab:
    • Wie ähnlich ist das verwendete Tatzensymbol?
    • Wie nah ist das Produkt oder die Dienstleistung den Produkten oder Dienstleistungen, die Jack Wolfskin verkauft bzw. anbietet?
    • Wird die Wahrnehmung unserer Tatzenmarke ausgenutzt oder beeinträchtigt?
    • Wie professionell/kommerziell wird das Tatzensymbol verwendet?

Wenn du wissen willst, inwiefern ein von dir verwendetes Logo kritisch ist oder nicht, kannst du dich gern jederzeit unter folgender E-Mail-Adresse an uns wenden: info@jack-wolfskin.com

Bei der Einstufung von kritischen Fällen müssen folgende Fragen immer für jeden Einzelfall abgewogen werden:

  • Wie ähnlich ist der Name oder das verwendete Markenzeichen?
  • Wie nah ist das Produkt oder die Dienstleistung den Produkten oder Dienstleistungen, die Jack Wolfskin verkauft bzw. anbietet?
  • Wird die Wahrnehmung unserer Marke ausgenutzt oder beeinträchtigt?
  • Wie professionell/kommerziell wird das Markenzeichen verwendet?

Unseren aktuellen Verhaltenskodex zum Thema Markenschutz findest du hier.

Wenn du wissen willst, inwiefern ein von dir verwendetes Logo kritisch ist oder nicht, kannst du dich gern jederzeit unter folgender E-Mail-Adresse an uns wenden: info@jack-wolfskin.com

Trotz aller Anstrengung bei der Bekämpfung der Markenpiraterie kann auch Jack Wolfskin Plagiate nicht völlig verhindern und rät daher dringend, Jack Wolfskin Produkte ausschließlich über die Markenstores oder den Sport- und Outdoor-Fachhandel zu beziehen.

Die Sicherheit beim Kauf im Internet, speziell auf Online-Auktionsplattformen, hängt wesentlich vom jeweiligen Vertragspartner ab. Deshalb sollte man sich im Voraus über die Identität des Verkäufers vergewissern und die oftmals verfügbaren Bewertungen des jeweiligen Verkäufers berücksichtigen.

Jack Wolfskin prüft in regelmäßigen Abständen, ob auf Auktionsplattformen und Internetmarktplätzen Plagiate von Jack Wolfskin Produkten angeboten werden. Im Fall einer Rechtsverletzung leiten wir entsprechende Maßnahmen gegen den jeweiligen Anbieter ein. Aufgrund der Vielzahl von Angeboten ist es uns jedoch nicht möglich, den widerrechtlichen Vertrieb von Plagiaten auf den verschiedenen Online-Kanälen gänzlich zu unterbinden.

Marken bieten dem Käufer Orientierung und Sicherheit bei der Auswahl der Produkte. Er kann nicht nur davon ausgehen, dass mit den Produkten der Marke ein bestimmter Qualitäts- und Leistungsstandard verknüpft ist, sondern auch, dass ein bestimmter Service nach dem Kauf gegeben ist. Markenhersteller sind auch darauf bedacht, den Ansprüchen ihrer Kunden zu entsprechen und entwickeln in regelmäßigen Abständen neue, auf die Wünsche des Kunden zugeschnittene Produktinnovationen. Darüber hinaus sind, insbesondere im Bereich der Textil- und Modehersteller, Marken Ausdruck eines bestimmten Lebensgefühls. Der Kunde kann also nicht nur auf eine bestimmte funktionale Leistung des Produktes vertrauen, sondern auch darauf, dass die gekauften Produkte auch noch Jahre später Ausdruck dieses Lebensgefühls sind.

Durch den DaWanda-Vorfall haben wir gelernt, dass unser damaliges Vorgehen unverhältnismäßig war. Seitdem werden bei markenrechtlichen Kollisionen, bei denen es nicht um Plagiate geht oder die nicht eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind, die Verantwortlichen mit dem Ziel, eine einvernehmliche Einigung zu finden, von uns angeschrieben. Seit 2010 haben wir uns deshalb auch einen Verhaltenskodex auferlegt, der genau vorgibt, wann wir aktiv werden und wann nicht. Generell werden im privaten Bereich handelnde Personen nicht abgemahnt und auch bei Gewerbetreibenden legen wir sehr großen Wert auf eine einvernehmliche Einigung. Anwaltliche Hilfe ist erst der letzte Schritt, wenn eine Einigung nicht möglich erscheint. Dies zeigt sich auch in unserer Bilanz der kritischen Fälle der letzten zehn Jahre. Das Vorgehen im Falle der 5 Freunde-Verfilmungen der Alias Entertainment GmbH beispielsweise hatte entscheidende Unterschiede zum Fall DaWanda und ist aus unserer Sicht durchaus verhältnismäßig:

  • Die Alias Entertainment GmbH wollte das Tatzenlogo als Marke in den von uns beanspruchten Produktbereichen Bekleidung, Schuhe und Ausrüstung eintragen lassen.
  • Bei der Alias Entertainment GmbH liegt ein eindeutiges kommerzielles Interesse vor.
  • Die rechtlichen Schritte von Jack Wolfskin gegen die der Alias Entertainment GmbH erfolgten erst, nachdem Versuche zur einvernehmlichen Einigung über mehr als anderthalb Jahre hinweg gescheitert waren.
  • Das Ausmaß der Vertriebs- und Vermarktungswege wäre im Fall der 5 Freunde massiv höher gewesen. Damit ergibt sich eine viel größere Gefahr der Verwässerung der Marke.

Weitere Informationen zur Auseinandersetzung mit der Alias Entertainment GmbH findest du hier.

Nein. Dass dies nicht der Fall ist, liegt nicht nur daran, dass die Tatze von Jack Wolfskin und das Tatzensymbol der taz auf zwei eigenständige Entwürfe zurückgehen und für die Verwendung in zwei völlig unterschiedlichen Produktbereichen geschützt wurden:

  • Im Falle der taz für die Zeitung und alles, was mit Presseberichterstattung zusammenhängt
  • Im Falle von Jack Wolfskin für Waren und Dienstleistungen, die mit Outdoor-Produkten in Verbindung stehen.

Vielmehr lohnt sich auch ein genauerer Blick auf den Verlauf der damaligen Auseinandersetzung, um zu erkennen, dass es niemals in unserem Interesse lag, der taz die Tatze streitig zu machen oder ihrem Geschäft in einer anderen Form zu schaden. Die genauen Hintergründe findest du hier.