Während das Urheberrecht gewährleisten soll, dass eine individuelle geistige Schöpfung eines Urhebers nicht ohne seine Erlaubnis von anderen genutzt werden darf (egal ob zu kommerziellen Zwecken oder nicht), erfordert der Schutz eines Zeichens als Marke nicht einen Akt geistiger Schöpfung, sondern allein die Eintragung der Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen durch das zuständige Markenamt. Wie bei der Tatze von Jack Wolfskin können auch Markenrechte an Symbolen eingetragen werden, für die es mangels ausreichender Schöpfungshöhe (Originalität) keinen Urheberschutz geben kann. Eine Tatze wurde so gesehen von niemandem erfunden, kann aber trotzdem als Marke eingetragen und für bestimmte Produkt- und Dienstleistungsbereiche geschützt werden.